37. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 162/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2020), auf die Insel Man ausgedehnt.
Edtstadler
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