16. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Budapester Vertrags über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Jänner 2021 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs des Budapester Vertrags über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren (BGBl. Nr. 104/1984 idF BGBl. Nr. 315/1984, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 169/2020) auf Gibraltar, die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt. Die Erklärung wurde mit 1. Jänner 2021 wirksam.
Edtstadler
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