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BGBl III 151/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

151. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Kroatien am 7. September 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen (BGBl. III Nr. 28/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 181/2016) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt gemäß Art. 19 Abs. 3 angebracht sowie Erklärungen hinsichtlich der Art. 6, Art. 8 Abs. 2, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 23 und 24 des Übereinkommens abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 156].

Edtstadler

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