151. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Kroatien am 7. September 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den unerlaubten Verkehr auf See zur Durchführung des Artikels 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen (BGBl. III Nr. 28/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 181/2016) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt gemäß Art. 19 Abs. 3 angebracht sowie Erklärungen hinsichtlich der Art. 6, Art. 8 Abs. 2, Art. 17 Abs. 1 und 2, Art. 23 und 24 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
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