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BGBl III 106/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Kundmachung: Änderung der Anlage des Übereinkommens zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden

106. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Änderung der Anlage des Übereinkommens zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Die Anlage des am 25. Mai 2011 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommens zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden, BGBl. III Nr. 183/2015, erhält mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 folgende Fassung:

[Anlage in deutscher Sprachfassung siehe Anlage]

Die geänderte Anlage wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 247 I vom 25.6.2021 S. 1, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Edtstadler

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