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BGBl II 365/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

365. Verordnung: Änderung der Jachtverordnung (JachtVO)

365. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung - JachtVO), geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 11, 12, 13 sowie 15 Abs. 3 des Seeschifffahrtsgesetzes - SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2018, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung - JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020, wird wie folgt geändert:

1. Der Langtitel der Verordnung lautet:

„Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Zulassung und die Führung von Jachten auf See“

2. In § 24 Abs. 5 lautet das Zitat im ersten Satz „§ 20 Abs. 2“.

3. In § 25 Abs. 1 Z 2 entfällt die Wortfolge „Fähigkeiten mit“.

4. In § 25 Abs. 3 Z 1 wird die Zahl „9“ durch die Zahl „8“ ersetzt.

5. In § 25 Abs. 3 Z 2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

6. In § 31 Abs. 2 wird das Wort „Praxixprüfung“ durch das Wort „Praxisprüfung“ ersetzt.

7. Anlage 7 lautet: siehe Anlage

8. Anlage 10 lautet: siehe Anlage

9. Anlage 12 lautet: siehe Anlage

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Gewessler

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