365. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung - JachtVO), geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 11, 12, 13 sowie 15 Abs. 3 des Seeschifffahrtsgesetzes - SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2018, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Zulassung und die Führung von Jachten auf See geregelt werden (Jachtverordnung - JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020, wird wie folgt geändert:
1. Der Langtitel der Verordnung lautet:
„Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Zulassung und die Führung von Jachten auf See“
2. In § 24 Abs. 5 lautet das Zitat im ersten Satz „§ 20 Abs. 2“.
3. In § 25 Abs. 1 Z 2 entfällt die Wortfolge „Fähigkeiten mit“.
4. In § 25 Abs. 3 Z 1 wird die Zahl „9“ durch die Zahl „8“ ersetzt.
5. In § 25 Abs. 3 Z 2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „12“ ersetzt.
6. In § 31 Abs. 2 wird das Wort „Praxixprüfung“ durch das Wort „Praxisprüfung“ ersetzt.
7. Anlage 7 lautet: siehe Anlage
8. Anlage 10 lautet: siehe Anlage
9. Anlage 12 lautet: siehe Anlage
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gewessler
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