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BGBl II 159/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

159. Verordnung; PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde

159. Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über die Zuordnung der Verwendungen der Beamtinnen und Beamten in der Fernmeldebehörde zu Verwendungsgruppen und Funktionszulagengruppen (PT-Zuordnungsverordnung/Fernmeldebehörde)

Auf Grund des § 249b Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2019 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verordnet:

§ 1. Die für Beamtinnen und Beamte der Fernmeldebehörde in Betracht kommenden Funktionen und Verwendungen werden folgenden Verwendungs- und Funktionsgruppen zugeordnet:

Z

PF

FZ

Verwendung

1.

1

S

Leiter/in einer Abteilung bei der Fernmeldebehörde und Leiter/in des Fernmeldebüros

2.

1

2

Leiter/in der Abteilung Recht und Leiter/in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

3.

1

3

Referent/in im höheren Dienst bei der Fernmeldebehörde

4.

2

1

Referent/in im höheren Dienst im Fernmeldebüro

5.

2

1b

Qualifizierte/r Referent/in im gehobenen Dienst bei der Fernmeldebehörde

6.

2

2

Leiter/in eines Bereiches in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

7.

2

2b

Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro, im Bereich Frequenzmanagement in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro und in der Fernmeldebehörde

8.

2

3

stellvertretende/r Leiter/in des Bereiches Süd in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

9.

2

3b

Referent/in im gehobenen Dienst in der Abteilung Recht im Fernmeldebüro

10.

3

2

Sachbearbeiter/in im Fernmeldebüro

11.

5

A

Sachbearbeiter/in in der Abteilung Technik im Fernmeldebüro

12.

5

-

Assistenz/Mithilfe im Fernmeldebüro

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

(2) Die PT-Zuordnungsverordnung/Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung, BGBl. II Nr. 128/2018, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

Köstinger

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