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BGBl II 10/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

10. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

10. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:

  1. (1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
    1. 2. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
    2. 3. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
    3. 4. Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
    4. 5. Angelegenheiten der Volksgruppen.
    5. 6. Angelegenheiten des Kultus.
    6. 7. Angelegenheiten der kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.

(4) Diese Entschließung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Van der Bellen

Kurz

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