10. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
Gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
- (1) 1. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
- 2. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
- 3. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
- 4. Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.
- 5. Angelegenheiten der Volksgruppen.
- 6. Angelegenheiten des Kultus.
- 7. Angelegenheiten der kulturellen und kirchlichen Stiftungen und Fonds.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht vorbehalten sind.
(4) Diese Entschließung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Van der Bellen
Kurz
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