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BGBl III 91/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

91. Kundmachung: Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

91. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Bangladesch am 8. Juni 2020 und der Heilige Stuhl am 17. Juni 2020 ihre Ratifikationsurkunden zu der in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 201/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2020), hinterlegt.

Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat der Heilige Stuhl eine Erklärung abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.2.f].

Edtstadler

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