49. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Eritrea am 13. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 181/2019) hinterlegt und hiebei einen Vorbehalt zu Art. 8 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b angebracht.1
Edtstadler
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