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BGBl III 47/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

47. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Eritrea am 13. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2019) hinterlegt und hiebei erklärt, sich durch den in Art. 11 Abs. 2 vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus nicht als gebunden zu betrachten.

Edtstadler

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