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BGBl III 33/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

33. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

33. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in mongolischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Oktober 2019 bzw. am 29. Jänner 2020 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Edtstadler

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