33. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Mongolei über die finanzielle Kooperation
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in mongolischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Oktober 2019 bzw. am 29. Jänner 2020 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Edtstadler
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