1. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Nordmazedonien am 3. Jänner 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 176/2019) hinterlegt.
Kurz
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