193. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen
Die Multilaterale Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen (BGBl. III Nr. 90/2019, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 60/2020) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:
ADR-Vertragsparteien: | Datum der Unterzeichnung: | |
Finnland | 25. Mai 2020 | |
Slowenien | 28. Oktober 2020 |
Edtstadler
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