170. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 30. September 2020 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2020) mitgeteilt, dass der Geltungsbereich des Abkommens auf Guernsey und Jersey erstreckt wird.
Die Erstreckung wird gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens am 30. Dezember 2020 wirksam.
Edtstadler
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