122. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Nach einer Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Monaco die anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 66/2020) erklärten Vorbehalte1 ab 1. Februar 2020 um weitere fünf Jahre verlängert.
Edtstadler
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