118. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. September 2020 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Edtstadler
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