107. Protokoll zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
107.
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2011 (BGBl. III Nr. 171/2013) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
Protokoll zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
[Protokoll in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union tritt das Protokoll gemäß dessen Art. 3 Abs. 1 mit 2. August 2020 in Kraft.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 365 vom 19.12.2014 S. 3, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Edtstadler
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