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BGBl III 104/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

104. Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum

104. Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurde am 20. Juni 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 mit 2. August 2020 in Kraft.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 292 vom 20.10.2012 S. 3, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Edtstadler

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