101. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ukraine am 15. Juni 2020 ihre Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 93/2020) hinterlegt und dabei unter Bezugnahme auf Art. 9 Abs. 1 des Protokolls erklärt, sich als durch Art. 8 nicht gebunden zu betrachten.
Edtstadler
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