99. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gehaltskassengesetz 2002, BGBl. I Nr. 154/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 51 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Abs. 1 Z 5“ die Wortfolge „und 9“ eingefügt.
2. In § 63 Abs. 2 wird die Wortfolge „zwei und höchstens vier“ durch die Wortfolge „einen Monatsbetrag und höchstens eineinhalb“ ersetzt.
Van der Bellen
Bierlein
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