94. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:
1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt:
„(5) Über die Bestimmungen der Abs. (1) bis (4) hinaus, sind zusätzliche Ausgaben für Beihilfen, Maßnahmen und Beschäftigungsprojekte zur Schaffung und Förderung von Arbeitsplätzen für über 50-jährige Arbeitslose insbesondere Langzeitbeschäftigungslose (Zielgruppe der Aktion 20.000) in den Jahren 2019 und 2020 zusammen bis zu einer Obergrenze von 50 Mio. € wie Ausgaben nach dem ALVG zu behandeln.“
2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt:
„(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 94/2019 tritt rückwirkend mit 1. Juli 2019 in Kraft.“
Van der Bellen
Bierlein
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