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BGBl II 83/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Kundmachung: Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

83. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes - BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

1. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (48. Novelle zur KDV 1967), BGBl. II Nr. 376/2002, wird wie folgt berichtigt:

In Z 26 lautet es in § 69 Abs. 5 statt „ die ser Bestimmung“ richtig „dieser Bestimmung“.

2. Die Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Verwendung von Formblättern für die offenzulegende Bilanz und den offenzulegenden Anhang von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UGB-Formblatt-V) geändert wird, BGBl. II Nr. 412/2015, wird wie folgt berichtigt:

In Z 3 lautet es in § 3 Abs. 5 statt „BGBl. II Nr. ##/2015“ richtig „BGBl. II Nr. 412/2015“.

3. Die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2016 - FJMV 2016), BGBl. II Nr. 16/2016, wird wie folgt berichtigt:

In den Anlagen 1 bis 3 zur Verordnung lautet die Kopfzeile statt „BGBl. II - Ausgegeben am 19. Jänner 2016 - Nr. 9“ richtig „BGBl. II - Ausgegeben am 19. Jänner 2016 - Nr. 16“.

4. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Energieeffizienz-Richtlinienverordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 172/2016, wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 144 der Anlage 1 lautet es statt „BGBl. II Nr. XX/2016,“ richtig „BGBl. II Nr. 172/2016“.

5. Die Kundmachung der Präsidentin des Rechnungshofes betreffend den Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017, BGBl. II Nr. 427/2016, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „Teil“ richtig „Teil II“.

6. Die Zehnte Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen geändert wird, BGBl. II Nr. 124/2017, wird wie folgt berichtigt:

Im Kurztitel lautet es statt „Änderung der Verordnung des Bundesministerin“ richtig „Änderung der Verordnung des Bundesministers“.

7. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (14. Novelle zur FS-DV), BGBl. II Nr. 282/2017, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „(14. Novelle zur FS-DV)“ richtig „(14. Novelle zur FSG-DV)“.

8. Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die vorzeitige Freistellung werdender Mütter (Mutterschutzverordnung - MSchV), BGBl. II Nr. 310/2017, wird wie folgt berichtigt:

Im Formular 1 der Anlage lautet die Eintragung im letzten Feld statt „BGBl. II Nr. XX/2017“ richtig „BGBl. II Nr. 310/2017“.

9. Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Kärnten festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 343/2017, wird wie folgt berichtigt:

Im Stirnbalken lautet es statt „Festsetzung des der Mindestlohntarifs“ richtig „Festsetzung des Mindestlohntarifs“.

10. Die Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend das Verzeichnis von Normen für die allgemeine Sicherheit von Verbraucherprodukten, BGBl. II Nr. 233/2018, wird wie folgt berichtigt:

Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es statt „233. Verordnung:“ richtig „233. Kundmachung:“.

11. Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Schiffstechnikverordnung), BGBl. II Nr. 263/2018, wird wie folgt berichtigt:

In der Anlage 5 lautet es auf Seite 35 statt „BGBl. II Nr. xxx/2018“ richtig „BGBl. II Nr. 263/2018“.

Kurz

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