30. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 26. Mai 2019 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 12. März 2019 bestimmt.
Kurz Strache Hartinger-Klein Faßmann Schramböck Blümel Löger Bogner-Strauß Kickl Kunasek Köstinger Moser Hofer
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