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BGBl II 204/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

204. Verordnung: Änderung der Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung

204. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend und des Bundesministers für Finanzen mit der die Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung geändert wird

Aufgrund des § 8a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, BGBl. Nr. 376, in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2019, und des § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2018, wird verordnet:

Die Verordnung über die Anpassung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten (Familienbeihilfe-Kinderabsetzbetrag-EU-Anpassungsverordnung), BGBl. II Nr. 318/2018, wird wie folgt geändert:

1. In den Tabellen in §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 1 entfällt jeweils die Zeile „Vereinigtes Königreich“ samt den in dieser Zeile angeführten Beträgen.

2. In § 3 entfällt der bisherige Abs. 31 und der bisherige Abs. 32 wird zu Abs. 31.

3. Der bisherige § 5 wird zu § 5 Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 3, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 204/2019, sind ab dem Folgemonat nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union unter der Bedingung anzuwenden, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt.“

Stilling Müller

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