180. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:
§ 1. Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Allgemeinen Sonderschulen wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September 2019 an die Stelle der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 137/2008.
§ 2. In der Anlage C1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 230/2018, lautet im IV. Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an der Allgemeinen Sonderschule) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) samt Überschrift:
- „a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 180/2019.“
Anlage 1
Rauskala
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