176. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz mit der die Verordnung betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz geändert wird
Auf Grund des § 11a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (B-GlBG), BGBl. Nr. 100/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 60/2018, wird die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 280/2018, wie folgt geändert:
In der Anlage zum Frauenförderungsplan entfällt im dritten Absatz die Wortfolge „Dort wo der Frauenanteil von 50 % bereits bei weitem überschritten ist (65 % oder höher), hat die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Erhöhung des Männeranteils in diesen Organisationseinheiten führen.“.
Zarfl
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