141. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung geändert wird
Aufgrund des § 33 Abs. 3a Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2018, wird verordnet:
Die Verordnung über die Anpassung des Familienbonus Plus, des Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Kindermehrbetrages in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer Vertragspartei des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten (Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung), BGBl. II Nr. 257/2018, wird wie folgt geändert:
1. In der Tabelle in § 2 Abs. 2 und in sämtlichen Tabellen in § 3 Abs. 2 bis Abs. 5 entfällt jeweils die Zeile „Vereinigtes Königreich“ samt den in dieser Zeile angeführten Beträgen.
2. Der bisherige § 4 wird zu § 4 Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 bis Abs. 5, jeweils in der Fassung BGBl. II Nr. 141/2019, sind ab dem Folgemonat nach dem Wirksamwerden des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union anzuwenden, unter der Bedingung, dass der Austritt ohne Austrittsabkommen gemäß Art. 50 Abs. 2 EUV erfolgt.“
Löger
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