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BGBl III 84/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

84. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

84. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 10. Mai 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 218/2018) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 1. Dezember 2019 wirksam.

Bierlein

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