79. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palau am 13. Mai 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2018) hinterlegt.
Bierlein
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