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BGBl III 77/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

77. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

77. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 11/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 175/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Gabun

10. Mai 2019

Palau

27. Mai 2019

   

Die Kundmachung in BGBl. III Nr. 117/2010 wird dahingehend berichtigt, dass der Listeneintrag bezüglich der Hinterlegung der entsprechenden Urkunde durch Gabun am 22. September 2010 aus der Liste gestrichen wird.

Bierlein

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