72. Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens wurde am 20. Juni 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Art. 23 Abs. 1 mit 16. Mai 2019 in Kraft getreten.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 207 vom 06.08.2010 S. 32, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Kurz
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