4. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Turkmenistan am 26. Dezember 2018 seine Beitrittsurkunde zur Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (BGBl. Nr. 91/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2017) hinterlegt.
Kurz
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