25. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien am 20. Februar 2019 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1991 auch weiterhin an das Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 194/2018) gebunden zu erachten.
Kurz
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