226. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 9. Dezember 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 197/2018) hinterlegt.
Bierlein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)