204. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Russische Föderation am 16. September 2019 ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 141/2019) hinterlegt und dabei Vorbehalte angebracht und Erklärungen abgegeben1.
Bierlein
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