193. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 135/2019) beigetreten:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Korea, Demokratische Volksrepublik | 1. Oktober 2019 |
Salomonen | 24. Oktober 2019 |
Tonga | 3. Oktober 2019 |
Bierlein
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