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BGBl III 193/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

193. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

193. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 135/2019) beigetreten:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Korea, Demokratische Volksrepublik

1. Oktober 2019

Salomonen

24. Oktober 2019

Tonga

3. Oktober 2019

Bierlein

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