178. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hat Myanmar am 1. Oktober 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation (BGBl. III Nr. 22/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2019) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch die Bestimmung des Art. 19 des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.
Bierlein
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