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BGBl III 173/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

173. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

173. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (BGBl. III Nr. 32/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 88/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2019) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Brasilien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der WIPO unter http://www.wipo.int/treaties/ abrufbar [Madrid Protocol].

2. Juli 2019

Malaysia11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der WIPO unter http://www.wipo.int/treaties/ abrufbar [Madrid Protocol].

27. September 2019

Bierlein

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