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BGBl III 166/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

166. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

166. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 161/2018) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert bzw. angenommen.

Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Art. 121 Abs. 5:

Ecuador

25. September 2020

Paraguay

5. April 2020

Bierlein

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