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BGBl III 150/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

150. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

150. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Demokratische Volksrepublik Laos am 24. September 2019 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 70/2019) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt gemäß Art. 95 des Übereinkommens erklärt.

Bierlein

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