145. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben Spanien am 6. September 2019 und Estland am 12. September 2019 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 84/2019) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. April 2020 wirksam.
Bierlein
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