141. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Italien1 am 30. August 2019 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. III Nr. 22/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 110/2019) hinterlegt und dabei Erklärungen gemäß den Art. 6, 17, 18 und 19 des Zusatzprotokolls abgegeben.
Bierlein
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