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BGBl III 137/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

137. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

137. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Fidschi am 19. August 2019 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 82/2019) hinterlegt und dabei den Vorbehalt erklärt, sich durch die Bestimmungen des Art. 42 Abs. 1 des Übereinkommens nicht als gebunden zu betrachten.

Bierlein

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