133. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 117/2016) hinterlegt.
Bierlein
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