117. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 69/2018) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Papua-Neuguinea | 17. Juli 2019 | |
Sudan | 26. März 2018 |
Bierlein
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