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BGBl III 6/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

6. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

6. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (BGBl. III Nr. 38/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2016) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Palästina

29. Dezember 2017

Sri Lanka

13. Dezember 2017

Kurz

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