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BGBl III 21/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Errichtung eines Generalkonsulates der Republik Österreich in Chengdu

21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik China über die Errichtung eines Generalkonsulates der Republik Österreich in Chengdu

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer authentischen englischsprachigen Fassung, siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche, siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote in ihrer authentischen chinesischsprachigen Fassung, siehe Anlagen]

[Chinesische Antwortnote in ihrer Übersetzung ins Deutsche, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

Kurz

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