150. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Tapezierer/in und Dekorateur/in-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 154/2017, wird verordnet:
Die Tapezierer/in und Dekorateur/in-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 143/2011, wird wie folgt geändert:
1. § 12 lautet:
„§ 12. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Polsterer oder im Lehrberuf Polsterer/Polsterin kann gemäß § 27 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes eine eingeschränkte Zusatzprüfung im Lehrberuf Tapezierer/in und Dekorateur/in abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf die Gegenstände Prüfarbeit gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 und Fachgespräch. Für diese Zusatzprüfung gelten die §§ 9, 10 und 11 sinngemäß.“
2. Dem § 13 wird folgender Abs.5 angefügt:
„(5) § 12 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 150/2018 tritt mit 1. Juni 2018 in Kraft.“
Schramböck
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